Tarif­run­de TVöD 2023


Ange­bot der Arbeit­ge­ber völ­lig inak­zep­ta­bel
GEW wei­tet Warn­streiks aus

Auch die zwei­te Ver­hand­lungs­run­de für die Tarif­be­schäf­tig­ten im öffent­li­chen Dienst von Bund und Kom­mu­nen (TVöD) ende­te heu­te ohne Ergeb­nis. Zwar leg­ten die Arbeit­ge­ber ein ers­tes Ange­bot vor. Dies haben die Gewerk­schaf­ten jedoch als völ­lig inak­zep­ta­bel zurück­ge­wie­sen.

Bei einer Lauf­zeit von 27 Mona­ten bis zum 31. März 2025 bie­ten die Arbeit­ge­ber ledig­lich zwei Erhö­hungs­schrit­te an: Nach neun Null­mo­na­ten soll im Okto­ber 2023 der ers­te Schritt in Höhe von drei Pro­zent erfol­gen. Zum Janu­ar 2024 bie­ten sie wei­te­re zwei Pro­zent an. Ins­ge­samt wür­den die Ein­kom­men damit bis zum 31. März 2025 um 5,06 Pro­zent stei­gen. Dar­über kön­nen auch zwei Ein­mal­zah­lun­gen nicht hin­weg­trös­ten, die die Arbeit­ge­ber als “Infla­ti­ons­aus­gleich” zah­len wol­len: 1.500 Euro ab Mai 2023, wei­te­re 1.000 Euro ab Janu­ar 2024. Die­se Ein­mal­zah­lun­gen hel­fen zwar kurz­fris­tig, sind dann aber ver­pufft, wäh­rend die Prei­se dau­er­haft hoch blei­ben.

GEW-Tarifchef Dani­el Mer­bitz kün­dig­te noch in Pots­dam eine Aus­wei­tung der Warn­streiks an: “Bund und Kom­mu­nen wol­len uns eine Fas­ten­zeit bei den Ein­kom­men ver­ord­nen – aber nicht mit uns. Die Beschäf­tig­ten brau­chen drin­gend eine Gehalts­er­hö­hung, die mit den stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten Schritt hält. Wenn die Arbeit­ge­ber das nicht ver­ste­hen, wer­den wir ihnen zei­gen, wie ernst die Lage wirk­lich ist. Jetzt geht es erst rich­tig los mit den Streiks.“

Die Ver­hand­lun­gen wer­den vom 27. bis 29. März in Pots­dam fort­ge­setzt.